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Führerschein

Führerschein

Inhaltsverzeichnis: Führerscheinklassen | Zweirad | PKW | LKW | Bus | Klasse S | Klasse L und T| Ausländische Führerscheine

Der Führerschein oder auch Fahrerlaubnis genannt, ist ein Dokument, mit dem der Inhaber nachweisen kann, dass er zur Führung eines bestimmten Fahrzeugs fähig und berechtigt ist.

Diese Befähigung wird durch die Ausbildung in Fahrschulen sichergestellt. Dazu werden in theoretischen und praktischen Schulungsstunden den Führerscheinbewerbern die nötigen Kenntnisse zur Führung des jeweiligen Kraftfahrzeugs vermittelt.

Im theoretischen Unterricht werden vor allem die Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr und verkehrsrechtliche Belange gelehrt. Die erworbenen Kenntnisse des theoretischen Unterrichts müssen durch die Führerschein-Theorieprüfung nachgewiesen werden.

Der praktische Ausbildungsabschnitt umfasst Fahrstunden mit dem jeweiligen Fahrzeug (z. B. Auto, Motorrad, LKW). Um den Fahrschüler bereits während der Ausbildung mit verschiedenen Situationen vertraut zu machen, sind bei den praktischen Fahrstunden auch sog. Sonderfahrten vorgeschrieben. Dies sind z.B. Nachtfahrten, Autobahnfahrten und Überlandfahrten. Auch der praktische Ausbildungserfolg muss im Rahmen einer praktischen Fahrprüfung nachgewiesen werden.

EU-Führerscheinklassen

Mit der Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins wurden auch die bestehenden Führerschein-Klassen europaweit vereinheitlicht und neu benannt. Grundsätzlich wurden die alten Führerscheinklassen mit Zahlen eingeteilt (Führerschein-Klassen 1, 2, 3 usw.) nun werden europaweit Buchstaben verwendet um die Art des Führerscheins zu klassifizieren.

Zweirad- / Motorrad-Klassen

Führerscheinklasse: Mofa
Dieser Führerschein kann bereits mit 15 Jahren erworben werden berechtigt zum Führen von Mofas mit max. 25 km/h.

Führerscheinklasse: M
Klasse M ist für das Führen von Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h vorgesehen. Mindestalter 16 Jahre.

Führerscheinklasse: A1
Dieser Führerschein ermächtigt zum Führen eines Leichtkraftrads, also eines Motorrads mit max. 125 ccm Hubraum. Obwohl man diesen Führerschein bereits mit 16 Jahren machen kann, darf man bis zum Alter von 18 Jahren nur Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h führen.

Führerscheinklasse: A beschränkt
Der Führerschein „A beschränkt“ erlaubt es mittelschwere Krafträder mit bis zu 25 kW Leistung zu fahren und kann ab 18 Jahren erworben werden.

Führerscheinklasse: A unbeschränkt
Bei schweren Motorrädern mit über 25 kW Motorleistung wird der Führerschein „A unbeschränkt“ benötigt. Dieser wird erst ab dem 25. Lebensjahr ausgestellt wobei gleichzeitig die Fahrerlaubnis „A beschränkt“ für mindestens 2 Jahre bestehen musste.

Pkw-Klassen

LKW FuehrerscheinFührerscheinklasse: B
Die EU-Führerscheinklasse B entspricht im wesentlichen dem alten Führerschein der Klasse 3. Damit ist man berechtigt Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Anhängern mit bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht zu führen. Der Führerschein B kann i. d. R. ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.

Führerscheinklasse: BE
Um schwerere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mit einem Kraftfahrzeug ziehen zu dürfen, benötigt man nach der neuen Verordnung den Führerschein BE für Anhänger. Das Mindestalter dafür beträgt ebenfalls 18 Jahre.

Lkw-Klassen

Führerscheinklasse: C1
Der Führerschein C1 ist für leichtere LKW mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 7,5 t erforderlich. Dabei ist es auch erlaubt Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht nachzuziehen.

Führerscheinklasse: C1E
Die Klasse C1E erlaubt das lenken von leichteren Lastzügen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,5 t in Verbindung mit Anhängern von mehr als 750 kg Gewicht.

Führerscheinklasse: C
Für schwerere LKW wird der Führerschein Klasse C benötigt. Damit darf man alle LKW über 3,5 t fahren, wobei es nach oben keine weitere Gewichtsbegrenzung mehr gibt. Die Fahrerlaubnis gilt auch für Anhänger mit einem Gewicht bis 750 kg.

Führerscheinklasse: CE
Der EU-Führerschein der Klasse CE ist für schwere LKW mit schwereren Anhängern vorgesehen. Er gilt somit für LKW über 3,5 t auch in Verbindung mit einem schweren Anhänger von mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse.

Hinweis: Das Mindestalter für den Erwerb von LKW–Führerscheinen (alle C-Klassen) beträgt 18 Jahre, für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr nach EU-Sozialvorschriften, muss der Fahrer jedoch mindestens 21 Jahre alt sein, wenn die zulässige Gesamtmasse über 7,5 t liegt.

Für besondere Zwecke sind Sonderfahrerlaubnisse erforderlich. Dazu gehören z.B. Gefahrgutbeförderung und Personenbeförderung.

Bus-Klassen

Führerscheinklasse: D1
Mit dem Busführerschein D1 darf ein Bus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen gefahren werden. Ein Anhänger mit bis zu 750 kg zul. Gesamtmasse ist dabei erlaubt.

Führerscheinklasse: D1E
Der Führerschein D1E entspricht dem Führerschein D1, also 8 bis maximal 16 Sitzplätze, erlaubt aber zusätzlich das nachziehen eines Anhängers von über 750 kg.

Führerscheinklasse: D
Der Busführerschein D ist für Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen erforderlich, wobei auch Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erlaubt sind.

Führerscheinklasse: DE
Die EU-Führerscheinklasse DE ermächtigt zum Führen von Bussen mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und die Verwendung von Anhängern mit über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Für alle Busführerscheine (D1, D1E, D, DE) beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Klasse S, Dreiräder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Die Führerscheinklasse S ist speziell für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge vorgesehen. Die Fahrzeuge dürfen dabei bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h sein. Bei den vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen z.B. Quads, darf die Masse nicht über 350 kg liegen. Das Mindestalter für die Klasse S ist 16 Jahre.

Klassen L und T, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen

Führerscheinklasse: L
Dieser Führerschein ist erforderlich für Traktoren und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h. Anhänger sind erlaubt, wobei dann die max. Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist. Daneben gilt der Führerschein L auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (z.B. Mähdrescher). Mindestalter 16 Jahre.

Führerscheinklasse: T
Um landwirtschaftliche Fahrzeuge (auch mit Anhängern) mit mehr als 32 km/h aber weniger als 60 km/h fahren zu dürfen, ist der Führerschein der Klasse T nötig. Er gilt außerdem für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h.

Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt ebenfalls bei 16 Jahren. Unter 18 Jahren ist jedoch nur das Führen von Fahrzeugen erlaubt, die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h sind.

Ausländische Führerscheine

Da der EU-Führerschein prinzipiell in allen EU-Ländern gültig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Führerschein auch im Ausland erworben werden und ist dann auch in Deutschland gültig. Dies hat zur Folge, dass in letzter Zeit, besonders von Personen denen der Führerschein in Deutschland bereits entzogen worden ist, der Führerschein in anderen EU-Ländern (häufig Tschechien) erworben wird. Aufgrund der fehlenden Fahreignungsprüfung (MPU – medizinisch-psychologische Untersuchung) wäre ein Führerscheinerwerb in Deutschland oft nicht mehr möglich. Da in anderen EU-Staaten wegen anderer gesetzlichen Regelungen teilweise keine MPU erforderlich ist, bzw. die Tatsache des Führerscheinentzugs ( z.B. wegen Alkohol) und der fehlenden Fahreignungsprüfung einfach nicht bekannt ist, hat sich so eine Umgehungsmöglichkeit des Führerscheinentzugs/ MPU in der rechtlichen Grauzone entwickelt.

alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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Bildquelle: Bundesdruckerei GmbH J.Voges