Digitaler Tachograph
Digitaler Tachograph
Inhaltsverzeichnis: Chipartken Typen | Aufzeichnung | Funktion | Hersteller und Bezugsquellen
Der digitale Tachograph ist durch EU-Verordnung seit Mai 2006 als Nachfolger für die seit Jahrzehnten benutzten analogen Fahrtenschreiber, auch Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte genannt, Pflicht. Seither müssen alle neu gelassenen Fahrzeuge, die der EWG-Verordnung VO 561/2006 unterliegen, damit ausgestattet sein.
Mit dem Gerät lassen sich tätigkeitsbezogene Daten des Fahrers aufzeichnen, speichern, anzeigen, ausgeben und ausdrucken. Es speichert die Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten in der Regel für 365 Tage. Zusätzlich werden noch weitere Informationen und Ereignisse wie beispielsweise Geschwindigkeit, Fahreridentifikation und Wartungsinformationen erfasst und gespeichert.
Diese Informationen dienen zum einen dazu den Überwachungsbehörden genaue Aufzeichnungen beispielsweise über die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsübertretungen vorweisen zu können. Zum anderen stellt ein digitaler Tachograph auch wichtige Daten für das Fahrzeug–Flottenmanagement zur Verfügung. Tachographen müssen in allen Lkws und Omnibussen über 3,5 Tonnen zugelassenem Gesamtgewicht beziehungsweise acht Fahrgastplätzen, die innerhalb der Europäischen Union gewerblich genutzt werden, installiert sein.
Abgesehen davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Sämtliche Daten werden auf einem versiegelten Speichermodul aufgezeichnet, um Missbrauch zu vermeiden. Auf einer personengebundenen Chipkarte werden notwendige Aufzeichnungen 28 Tage gespeichert. Die Tagesanzahl kann je nach Aktivitäten variieren. Der integrierte Drucker wird genutzt, um bei Bedarf Kilometerstände, Arbeitszeitprofile oder Daten zu Fahrzeug, Fahrer und Kontrollgerät auszudrucken.
Chipkarten für digitale Tachographen
Für die Benutzung im Zusammenhang mit dem digitalen Tachographen sind vier verschieden Chipkartentypen vorgesehen.
Unternehmenskarte
Auf der Unternehmenskarte werden die firmenrelevanten Daten gespeichert.
Fahrerkarte
Die persönliche Fahrerkarte enthält die Informationen zum Fahrerstatus, vor allem die Lenk- und Ruhezeiten.
Werkstattkarte
Die Werkstattkarte ist für die Wartung und Kalibrierung des Tachographen notwendig.
Kontrollkarte / Behördenkarte
Die Behördenkarte dient den kontrollierenden Behörden wie etwa Polizei, Gewerbeaufsichtsamt dazu, Zugang zu den im Tachographen gespeicherten Daten zu erlangen.
Die Aufzeichnung im Detail
Gefahrene Geschwindigkeiten der letzten 24 Fahrstunden werden grundsätzlich in Sekundenschritten gespeichert. Allerdings nicht auf der Fahrerkarte, sondern direkt im Gerät. Gleiches gilt für Geschwindigkeitsüberschreitungen, nur dass diese dauerhaft aufgezeichnet werden. Das digitale Auslesen der Informationen erleichtert Unternehmen und Kontrollbehörden den Alltag. Ist der Speicher des Tachographen voll, werden die vorhandenen Daten überschrieben. Deshalb ist das zeitnahe Auslesen der Daten so wichtig.
Funktion im Alltag
Die Anmeldung eines Fahrers erfolgt über das Einstecken der Fahrerkarte in das Kontrollgerät. Nachdem erfolgreichen Einlesen erscheint der Name des Fahrers auf dem Display. Anschließend können manuelle Zeitnachträge vorgenommen werden, die beispielsweise durch Anfahrten ohne Karte oder Ladetätigkeiten anfielen. Auch das Land in dem die Fahrt beginnt, kann eingegeben werden.
Um den Alltag von Betrieben zu erleichtern und das Flottenmanagement moderner zu gestalten, sind digitale Kontrollgeräte mit Verbindungsanschlüssen ausgestattet. Diese ermöglichen die Anbindung an weitere Board-Systeme. Beispielsweise gibt es Geräte mit Schnittstellen für die Anbindung an die Bordelektronik, den Anschluss an Onboard-Computer und Telematiksysteme oder Kombiinstrumente. Die Schnittstellen können sich je nach Modell und Hersteller unterscheiden.
Manipulationsschutz
Beim digitalen Fahrtenschreiber wird Manipulation technisch erschwert. Bereits die Tatsache, dass der Impulsgeber am Getriebeausgang positioniert ist und sein Signal durch ein kryptografisches Verfahren verschlüsselt, dürfte Manipulationsversuche verhindern.
Um der Manipulation zusätzlich entgegenzuwirken können Fahrerkarten nur eingesteckt und entnommen werden, wenn das Fahrzeug steht. Außerdem werden unzulässige Veränderungen an den Informationen vom System erkannt.
Soft- und Hardware
Im Zusammenhang mit den aufzuzeichnenden Informationen ergeben sich für Unternehmer zahlreiche Pflichten. Sie sind nicht nur dafür verantwortlich, dass die Daten rechtzeitig und regelmäßig ausgelesen und ordnungsgemäß archiviert werden. Sie müssen unter anderem dafür sorgen, dass die Auftragslage nicht im Konflikt mit den Bestimmungen der Verordnungen stehen und ihre Fahrer korrekt anweisen sowie regelmäßig kontrollieren. Um sämtliche Pflichten erfüllen zu können, stehen mehrere Verfahren zur Verfügung. Können regelmäßige Sicherungskopien erstellt und aufbewahrt werden, ist das Sichern auf betrieblichen PCs nach dem Auslesen erlaubt. Mit entsprechender Software dürfen sich Unternehmen diese Aufgabe erleichtern.
Softwareprogramme ermöglichen das komfortable Auslesen, Auswerten und Archivieren von Fahrerkarten. Auch Auswertungs- und Abmahnpflichten lassen sich erfüllen. Besonders bequem und sicher ist die Methode Daten online hochzuladen. Damit spielen Probleme an Computern wie Viren oder Schäden an der Hardware keine Rolle mehr.
Hersteller und Bezugsquellen digitaler Tachographen:
I+ME ACTIA GmbH: http://www.smartach.de
Stoneridge Electronics: http://www.stoneridge-electronics.com
VDO: http://www.vdo.de
Für die weitere Auswertung der Daten wird unterschiedliche Software zum Auslesen, Auswerten, Sichern und Archivieren der Tachographeninformationen angeboten. Hier eine kleine Auswahl von Anbietern von Software für Tachographen:
CAL Consult GmbH: http://www.caltacho.de
Tachonova GmbH: http://www.tachonova.de
cargo support GmbH & Co. KG: http://www.cargosupport.de
Der Online-Shop fahrerkarten-shop24.de bietet sämtliches Zubehör zum auslesen und auswerten der Daten der Fahrerkarte und des digitalen Tachographen an.
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