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Bußgeld

Bußgeld

Inhaltsverzeichnis: Bußgeldkatalog 2016 | Das aktuelle Punktesystem | Zum Bußgeldrechner

Bußgeldrechner – Was Ordnungswidrigkeiten kosten

Egal ob Fahren ohne Zulassung, Verstoß gegen das Handyverbot oder Gefährdung von Kindern: Ordnungswidrigkeiten ziehen Bußgelder nach sich. Doch mit welcher Summe ist zu rechnen? Unser Bußgeldrechner erlaubt es die zu erwartenden Kosten zu ermitteln. Außerdem wurden nachfolgend wesentliche Fakten zum Thema zusammengefasst.

Bußgeldkatalog 2016

Grundsätzlich wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und geringfügigen Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Während Ordnungswidrigkeiten stets ein Bußgeld nach sich ziehen, kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten stattdessen ein Verwarngeld (unter 60€) verhängt werden. Auf ein Bußgeldverfahren wird hierbei in der Regel verzichtet, wenn das Verwarngeld umgehend bezahlt wird.

Die Untergrenze für Bußgelder, die auch als solche bezeichnet werden, beträgt derzeit 60 Euro. Um einen Eindruck über die Bußgeldhöhe zu gewinnen, wurden einige Ordnungswidrigkeiten mit entsprechender Summe tabellarisch aufgeführt:

Ordnungswidrigkeit                                                                        Bußgeld       
Verstoß gegen das Handyverbot                                                             60 €
Falsches Verhalten an Schulbussen                                                        60 €
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht                                                   60 €
Fahren ohne Zulassung                                                                             70 €
Unzureichende Sicherung von Kindern mit Gefährdung                   70 €
Fahren ohne Begleitung (bei 17-Jährigen)                                            70 €
Geschwindigkeitsüberschreitung (26-30 km/h)                                100 €

Das aktuelle Punktesystem

Am 1. Mai 2014 wurde das alte Flensburger Punktesystem umfangreich reformiert und vereinfacht. Seither wird der Führerschein bereits mit acht Punkten eingezogen und Verkehrsverstöße ziehen ein bis drei Punkten nach sich:

·    Ordnungswidrigkeiten                                                                         -> 1 Punkt
·    Ordnungswidrigkeiten mit Straftat oder Fahrverbot                   -> 2 Punkte
·    Straftaten, die den Entzug des Führerscheins verursachen      -> 3 Punkte

Die Unterscheidung zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot spielt in der Praxis eine zentrale Rolle. Während bei der Entziehung der Fahrerlaubnis der Führerschein ungültig wird und nach Ablauf einer Sperrfrist (mindestens sechs Monate) neu beantragt werden muss, erhält der Führerscheinbesitzer seinen Führerschein nach dem verhängten Fahrverbot (ein bis drei Monate) wieder zurück. Die Beantragung des Führerscheins nach der Entziehung der Fahrerlaubnis kann mit Auflagen verknüpft sein, wie der medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Beeinflussen Ordnungswidrigkeiten die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar, werden seit Mai 2014 keine Punkte mehr vergeben.

Gelöscht werden Punkte wie folgt:

·    Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)                                                     -> nach 2,5 Jahren
·    Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (jeweils 2 Punkte)         -> nach 5 Jahren
·    Straftaten (3 Punkte)                                                                         -> nach 10 Jahren

Der aktuelle Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg telefonisch oder online abgefragt werden.

Zum Bußgeldrechner

Um die Höhe des Bußgeldbescheids zu berechnen, müssen Sie im Bußgeldrechner lediglich die Art des Verkehrsdelikts und die damit einhergehenden Parameter festlegen. Der Rechner bestimmt anschließend das zu zahlende Bußgeld. (Quellenverweis: http://www.bussgeld-info.de)

 

Bildquelle: pixabay.com - Freie kommerzielle Nutzung Torsten Krautwurst