Trotz bestehender Betriebshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abschließen?
Trotz bestehender Betriebshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abschließen?
Die Unternehmensgründung zieht viele Entscheidungen nach sich. Junge Logistikunternehmen sehen sich dabei häufig nicht ausreichend beraten. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich über vielfältige Einsatzbereiche. Teils sind die Aufgaben rein organisatorischer Natur in anderen Fällen fallen außerdem Transportmittelauswahl und Buchung in ihren Aufgabenbereich.
Mit den wachsenden Aufgaben und den dazu benötigten Mitarbeitern erhöht sich auch das Risiko möglicher Fehlentscheidungen und Schadensfälle.
Ganz klar: Wer Aufgaben an Angestellte weitergibt, trägt Verantwortung für deren Tun. Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist hier also unumgänglich. Nur welche ist die Richtige? Benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn Dritten (zumeist Kunden) auf Ihrem Firmengelände oder/und durch berufliche Tätigkeiten Ihrer Angestellten zu Schaden kommt. Es werden alle Mitarbeiter von der Reinigungskraft bis hin zum Geschäftsführer berücksichtigt.
Das bezeichnete berufliche Tun kann sich zudem auf sekundäre Handlungen beziehen. Wenn z. B. ein Mitarbeiter Ihrem Kunden ein schweres Paket überreicht, es derweil fallen lässt und der Kunde sich dadurch verletzt, greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Außerdem wird sie im Fall einer fahrlässigen Handlung für entstehende Personen- und Sachschäden aufkommen.
Ohne diesen Versicherungsschutz wäre das Unternehmen selbst in der Haftungspflicht. Sie müssten also für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden direkt aufkommen.
Aufgaben der Versicherung:
Sind Sie betriebshaftpflichtversichert, prüft der Versicherer im Schadensfall die erhobenen Ansprüche auf ihre Ausmaße hin und untersucht, ob sie gerechtfertigt sind. Liegen unangemessene und unberechtigte Anforderungen vor, werden Sie vor Gericht durch den Versicherer vertreten. Gerechtfertigte Forderungen werden direkt übernommen.
Erleidet einer Ihrer Kunden aufgrund Ihrer Entscheidungen oder Ihrer beratenden Hinweise einen direkten Vermögensschaden ist dieser durch die Betriebshaftpflicht jedoch nicht abgedeckt. Hier sind Sie nur durch eine weitere sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung geschützt.
Diese greift bei finanziellen Einbußen durch Fehlberatung oder z. B. auch nicht eingehaltene Fristen ihrerseits. Zu solchen Engpässen kommt es schnell. Bedenken Sie allein den Fall, dass Lieferungen nicht gut genug synchronisiert werden, sodass Baustoffe nicht zur Verfügung stehen. Oder Momente, in denen Mitarbeiter die falschen Transportmittel ordern. Schlicht aus einem Tippfehler heraus.
Die Korrektur derart (durchaus menschlicher) Fehler kostet Zeit. Zeit, in der mitunter nicht produziert und damit auch nicht verkauft werden kann.
Aufgaben der Versicherung:
Der Versicherer kann an Sie gestellte Ansprüche prüfen und die Wiedergutmachung tragen, wenn die Anschuldigungen gegen Sie berechtigt sind. In Fällen unberechtigter Schadensersatzforderungen wird er für Sie die notwendigen Prozesse führen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt sie jedoch nur im Falle echter Vermögensschäden von Schadensansprüchen frei.
Echte und unechte Vermögensschäden:
Von einem echten Vermögensschaden spricht man immer dann, wenn dem Schadensfall keine Sach- oder Personenschäden vorausgegangen sind. War dem doch so, greift die Betriebshaftpflicht. In diesem Fall spricht man von unechten Vermögensschäden. Diese entstehen zum Beispiel, wenn ein Kunde nach einem Unfall in Ihrem Unternehmen längere Zeit beruflich ausfällt und es für ihn zu Verdienstausfällen kommt.
Wer benötigt welchen Versicherungsschutz?
Die Betriebshaftpflicht ist für alle Unternehmensformen mit und ohne Verantwortung für weitere Arbeitnehmer. Damit dürfen sich auch Freiberufler und Soloselbstständige angesprochen fühlen. Die Mitarbeiter selbst sind während ihrer Arbeitszeit durch ihren Arbeitgeber versichert und müssen von sich aus nicht aktiv werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist vor allem für rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen zusätzlich von Vorteil und dort zum Teil auch vorgeschrieben. Auch wer verwaltend und gutachtend tätig ist, profitiert von einem derart erweiterten Versicherungsschutz.
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