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Wildes Campen in der Logistik: Probleme durch Ruhezeiten im Gewerbegebiet

Nachrichten | 15.12.2016 | | Politik und Recht, Wirtschaft | Thema: , ,

Um ihre Ruhezeiten einzuhalten und die Pause abseits der Straße zu verbringen, steuern viele Lkw-Fahrer naheliegende Gewerbegebiete an. Probleme mit den Anwohnern sind vorprogrammiert. Was Speditionen zum wilden Campen wissen müssen.

Die Beschwerden seitens Anwohner über Lkw-Fahrer nehmen zu. Sie beklagen herumliegenden Müll, der von den Brummifahrern nach ihrer Pause zurückgelassen wird oder Lärm, der aufgrund der durchgehend laufenden Motoren entsteht. Viele Fahrer lassen den Motor an, um während der Pause Heizung beziehungsweise Klimaanlage zu nutzen. Da Fernfahrer nicht selten mehrere Tage in Gewerbegebieten ausharren und öffentliche Toiletten fehlen, ist auch die Geruchsbelastung teilweise markant. Dass sich Bewohner der betroffenen Gebiete davon belästigt fühlen, ist nachvollziehbar. Doch das Ordnungsamt greift vielerorts nicht durch. Um Ärger zu vermeiden, sollten sich Speditionen entsprechend informieren und die Fahrer zum ordnungsgemäßen Verhalten auffordern.
Wildes Campen in der Logistik
Grundsätzlich dürfen Lkws in Gewerbegebieten gleichermaßen abgestellt werden, wie Pkws. Verboten ist laut Verkehrsrechtsexperte Markus Matzkeit das unnötige Laufenlassen der Motoren. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Nicht gerade die wirkungsvollste Strafe. Bürger können diesbezüglich eine zivilrechtliche Unterlassung verlangen und diese gegenüber Speditionen oder Grundstückseigentümern durchsetzen. Dies gilt gleichermaßen für die unsachgemäße Müllentsorgung.

Strafzahlungen sind auch beim unerlaubten Urinieren und Koten denkbar. Die Vorschriften hierzu sind den kommunalen Satzungen zu entnehmen. Anwohner, die juristisch gegen das verbotene Verrichten der Notdurft vorgehen möchten, haben allerdings schlechte Karten. Laut Matzkeit sei die juristische Greifbarkeit stark eingeschränkt und Regelungen nur schwer durchsetzbar. Kommunen und Unternehmer seien gefragt, entsprechende Rastmöglichkeiten einzurichten, um Lkw-Fahrern für die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eine sinnvolle „Infrastruktur zu schaffen.“

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