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Sichere Lkw-Parkplätze mit De-Minimis-Programm

Nachrichten | 12.12.2017 | | Verkehr, Wirtschaft | Thema: , , ,

Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf seiner Internetpräsenz mitteilt, soll das Parken für Lkws über das sogenannte De-Minimis-Programm 2018 sicherer gemacht werden. Hierfür werden den Unternehmen 80 Prozent der Beträge erstattet, die sie für das Parken auf speziell gesicherten Lkw-Parkplätzen aufwenden müssen. Laut Sprecher der Parkplatz-Plattform Bosch Secure Truck Parking erfüllen mindestens 230 Firmenareale und 40 Autohöfe die erforderlichen Bedingungen.

Um als Sicherheitsparkplatz zu gelten, müssen die Parkflächen eine Zufahrtsbeschränkung und eine Einfriedung aufweisen. Darüber hinaus sind fußläufig erreichbare Sanitäranlagen, eine gleichmäßige Beleuchtung des gesamten Parkplatzes sowie Kamera- beziehungsweise Videoüberwachung an den Ein- und Ausfahrten notwendig. Nach Angaben von Bosch Secure Truck Parking werden neben mindestens 40 Autohöfen und 230 Firmenarealen, welche auch Drittparkern zur Verfügung stehen, die beiden Hochsicherheitsparkplätze in Uhrsleben/A 2 und in Wörnitz/A 7 den Kriterien gerecht.

Für eine Erstattung der genannten 80 Prozent der Gebühren für Parkplätze mit Sicherheitsvorkehrungen, muss sich aus den Einzelbeträgen eine Summe von Minimum 125 Euro netto ergeben. Die Abrechnung, welche ausschließlich für externe Betreiber erfolgen darf, wird über Sammelabrechnungen abgewickelt. Diese könnten künftig über die Bosch Secure Truck Parking Plattform ausgegeben werden.

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Pressemitteilung/ Bild: pixabay

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