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Neue EU-Verordnung zur Preisgestaltung für Paketzustelldienste

Nachrichten | 25.01.2018 | | Politik und Recht, Wirtschaft | Thema: , , , ,

Die EU hat eine neue Verordnung für Paketzustelldienste beschlossen. Sie soll der Preisgestaltung bei der grenzüberschreitenden Zustellung mehr Transparenz verleihen und zu einem fairen Handel beitragen. Profitieren sollen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Käufer. Die Verordnung kommt insbesondere dem Internethandel zugute.

Aus einer aktuellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission geht hervor, dass sich die Verhandlungsführer bereits am Abend des 13. Dezember 2017 über eine bezahlbare und transparentere Preisgestaltung im grenzüberschreitenden Paketzustellservice einigen konnten. Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip: „Hohe Zustellpreise sind ein großes Problem für Verbraucher und Unternehmen, insbesondere für die KMUs. Mit größerer Transparenz und einer stärkeren Rolle der Regulierungsbehörden gehen wir dieses Problem nun an. Dies ist ein weiterer Erfolg bei der Entwicklung des Internethandels in der EU, nach einer Reihe von Vereinbarungen für einen stärkeren Verbraucherschutz, einer Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften und der Bekämpfung ungerechtfertigten Geoblockings.“

Die Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat umfasst unter anderem, dass die Zusteller ihre Preise offenlegen müssen. Dies soll die Vergleichbarkeit der Dienstleister erleichtern. Die Kommission will die Preisangaben auf einer Internetpräsenz zugänglich machen. Eine Tarif-Obergrenze wird es nicht geben.

Darüber hinaus sollen nationale Regulierungsbehörden mehr Befugnisse erhalten. Wie die Europäische Kommission mitteilt, sollen sie prüfen, ob die von den grenzüberschreitenden Paketzustellservices erhobenen Tarife im Verhältnis zu den Kosten stehen. Die verantwortliche Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Elżbieta Bieńkowska: „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Europa entscheiden sich für den Online-Kauf ihrer Geschenke. Sie werden jedoch immer noch mit vielen Hindernissen konfrontiert, darunter hohen Zustellungsgebühren und unklaren Rückgabe-Optionen.“ Die erzielte Einigung sei ein Schritt in Richtung Lösung, weil Unternehmen und Verbraucher einen „größtmöglichen Nutzen aus dem EU-Binnenmarkt und dem grenzüberschreitenden Internethandel in der EU ziehen“ können.

Genehmigen Rat und Parlament die Einigung, könnte die Verordnung bereits Anfang 2018 in Kraft treten.

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Pressemitteilung/ Bild: pixabay

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