Lkw-Ferienfahrverbot 2014 – Alle Autobahnen und Termine
Das Verkehrsministerium hat das LKW-Ferienfahrverbot für den Sommer 2014 vom 1.Juli bis 31.August festgelegt. Damit soll der Reiseverkehr entlastet und das Lkw-Aufkommen auf den Autobahnen reduziert werden. Während des Fahrverbots dürfen Lastkraftwagen viel befahrene Autobahnen und Bundesstraßen samstags zwischen 7 und 20 Uhr nicht befahren. Das allgemeine Fahrverbot für das gesamte Straßennetz an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr wird damit erweitert.
Betroffen sind von dem Ferienfahrverbot Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger. Ausnahmeregelungen bestehen auch 2014. Fahrzeuge, die leicht verderbliches Obst oder Gemüse sowie frische Milch-, Fleisch- und Fischprodukte transportieren, dürfen weiterhin fahren. Mit derartigen Transporten in Verbindung stehenden Leerfahrten sind ebenfalls erlaubt. Teilweise vom Ferienfahrverbot ausgeschlossen sind Lastkraftwagen im kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße und Schiene-Straße. Wird ein notwendiger Transport begründet, können zuständige Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Nachfolgend eine Übersicht der betroffenen Autobahnen:
- A 1 von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg
- A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
- A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
- A 4/E 40 von Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis Anschlussstelle Hermsdorf-Ost
- A 5 von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
- A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
- A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
- A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing, von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
- A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
- A 10 Berliner Ring, ausgenommen Strecke zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und Strecke zwischen Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
- A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
- A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
- A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
- A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
- A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
- A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
- A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
- A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
- A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofenv
- A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd Ferienfahrverbot 2014 gilt auch auf Bundesstraßen B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 sowie der B 96/E 251 vom Neubrandenburger Ring bis Berlin
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