Keine Tachographenpflicht für Kleintransporter
Die Tachographenpflicht soll neu geregelt werden. Die Position des Verkehrsausschusses des Europaparlaments steht seit vergangenen Montag fest. Laut verkehrspolitischem Sprecher der CSU-Europagruppe im EU-Parlament Markus Ferber wurde eine gute Lösung erarbeitet.
Die geplante Neuregelung sieht Änderungen der EG-Verordnungen 561/2006 und 165/2014 vor. Ferber zeigt sich mit dem erzielten Kompromiss zu Tachographenpflicht und Ruhe- sowie Lenkzeiten zufrieden: „Besonders wichtig war es mir dabei, dass internationale Transport- und Logistikunternehmen nicht mit deutschen Handwerkern in einen Topf geworfen werden.“ Weiterhin nicht betroffen von der Tachographenpflicht in Deutschland seien demnach Kleintransporter über 2,4 Tonnen. „Außerdem bleibt die Handwerkerausnahme bestehen, wonach Handwerker bei Fahrten in einem Radius von 100 Kilometer um ihre Niederlassung weiterhin von den Regelungen ausgenommen sind.“
Der verkehrspolitische Sprecher wies auf die finalen Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten hin, die nun folgen werden. Anschließend wird die Verordnung im Plenum verabschiedet und tritt in Kraft.