Incoterms® 2020 – das ändert sich für Logistiker und Handelsunternehmen
Hamburg: Am 1. Januar 2020 treten die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer
(ICC) in Kraft. Die Incoterms sind laut ICC in 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge zu
finden und werden zirka 200.000 Mal am Tag zu Rate gezogen. Als wichtiges Instrument des
internationalen Handelns regeln sie Rechte und Pflichten der Käufer und Verkäufer und
vermeiden Rechtsstreitigkeiten. Was sich mit der neuen Version ändert, erklärt Peter Ott,
Berater Logistik bei MCT-Hamburg und Referent der TÜV NORD Akademie.
Welcher der beteiligten Handelspartner muss welche Gebühren bezahlen? Wer die Transportkosten?
Und wie sind Waren bei Verlust oder Schaden auf den internationalen Handelswegen versichert?
Insbesondere Logistik- und Handelsunternehmen beschäftigen sich tagtäglich mit diesen Fragen und
stehen dabei häufig vor großen Herausforderungen – vor allem in Bezug auf Rechtssicherheit. Eine
wichtige Hilfestellung hierfür bieten die Incoterms (International Commercial Terms, zu Deutsch:
Internationale Handelsklauseln). Ein Großteil der Akteure in Handelsverträgen setzt inzwischen auf
dieses weltweit anerkannte Regelwerk, welches die Kostenübernahme und Haftung im Vorfeld
festlegt. Zwar gilt im internationalen Warenkauf das sogenannte UN-Kaufrecht als gesetzliche
Grundlage, Transport- und Versicherungsverträge, die klären, wer bestimmte Kosten übernimmt,
setzen es aber häufig außer Kraft. „Für solche Fälle waren und sind die Incoterms ein wichtiger,
international anerkannter Ersatz, der Sicherheit schafft“, sagt Peter Ott.
Internationaler, zugänglicher, einfacher
Zuletzt 2010 umfassend geändert, reagiert die Internationale Handelskammer mit den Incoterms 2020
auf die stetig zunehmende Globalisierung des Handels und hat diese erstmals auch mit Vertretern
aus den USA, China und Australien erarbeitet. „Mit der neuen Fassung der Incoterms regelt die ICC
wichtige Themen wie Gefahrenübergang und Transportversicherung von internationalen Im- und
Exporten noch genauer“, erklärt Ott. „So kommen zum Beispiel die innerhalb Deutschlands weiterhin
gern genutzten Klauseln ‚ab Werk‘ und ‚frei Haus‘ immer weniger zur Anwendung, weil sich aus der
jeweiligen Gesamtabwicklung zollrechtliche Unsicherheiten ergeben könnten.“ Die Klauseln sind
international als ,ex works‘ und DDP, ‚delivered duty paid‘ bekannt“. Hier hat die ICC leichte
Änderungen vorgenommen. Ott: „Mit den Änderungen will man insbesondere dem Containerverkehr
entsprechen.“
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