Incoterms 2020
Incoterms 2020
Wer mit den Incoterms 2010 vertraut ist, wird in dem neuen Text der Incoterms 2020 wenig Revolutionäres entdecken. In nahezu allen Kernpunkten entsprechen die Rechte und Pflichten der Parteien des Kaufvertrags nach den Incoterms 2020 den heute üblichen Bedingungen. Größere systematische Änderungen, wie es sie vor zehn Jahren bei Einführung der Incoterms 2010 gab, wurden in der aktuellen Revision nicht vorgenommen.
Was ist neu?
Die Änderung im Text der eigentlichen Incoterms-Klauseln dienen überwiegend der besseren Lesbarkeit. Die neuen Incoterms haben eine umfangreiche „Einführung″ und die „erläuternden Kommentare″ vor Beginn jeder Klausel. Diese erklärenden Texte sind ausführlicher und verständlicher als bisher gefasst und stellen einen Mehrwert gerade für Anwender dar, die sich nicht tagtäglich mit den rechtlichen Details der einzelnen Incoterms befassen. Weiterhin findet man die zentralen Fragen der „Lieferung″ und des „Gefahrübergangs″ nun weit vorne im Text der einzelnen Klauseln (Abschnitte A2/B2 und A3/B3). Ein anderes Beispiel ist Abschnitt A9/B9, der jeweils einen Gesamtüberblick über die Kostenverteilung geben soll, so dass der Anwender die entsprechenden Regelungen nicht mehr heraussuchen muss.
Maßgeblich gab es Änderungen in den Bereichen Organisation des Transports mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in FCA, DAP, DPU und DDP. Des Weiteren wurden sicherheitsbezogene Anforderungen mit Transportpflichten und Transportkosten inkludiert.
Änderung der Klausel DAT zu DPU
Der einzige Unterschied in den Incoterms 2010 zwischen den Klauseln DAT (Delivered At Terminal) und DAP (Delivered At Place) bestand darin, dass die Lieferung für den Verkäufer bei DAT als erfüllt galt, wenn die Ware vom ankommenden Beföderungsmitteln an einem Terminal fertig entladen war. Wogegen die Lieferung der Waren bei DAP erfolgte wenn die waren dem Käufer auf dem Beörderungsmittel lediglich zur Entladung bereit gestellt war. Um zu betonen dass die Lieferung nicht nur an ein Terminal erfolgen kann wurde die Klausel DAT zu DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert. Zudem wurde die Klausel DAT vorgezogen und erscheint nun in der Reihenfolge vor der neubenannten Klausel DPU.
Verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes in CIF und CIP
An den als Institute Cargo Clauses bezeichneten Transportversicherungsbedingungen der IUA (International Underwriting Association of London), richten sich weltweit fast alle Transportversicherungen aus. Diese unterscheiden grundsätzlich drei Versicherungsklauseln: Die Institute Cargo Clauses (C) bieten lediglich einen Mindestversicherungsschutz gegen ausdrücklich vordefinierte Schadensfälle, die Institute Cargo Clauses (B) umfassen zusätzliche Abdeckung für weitere Ereignisse und die Institute Cargo Clauses (A) bieten wiederrum den höchsten Versicherungsschutz und decken alle Risiken mit ab (All Risks). Zumindest dann, wenn diese nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen aufgeführt werden.
Diese gängige Praxis im Versicherungsschutz berücksichtigen die Incoterms 2020 in den Klauseln CIP (Frachtfrei versichert) sowie CIF (Kosten, Versicherung und Fracht). Bei CIF wird die bisherige Regelung mit der Standardposition der Institute Cargo Clauses (C) beibehalten. Bei der Klausel CIP ist der Verkäufer fortan für den Versicherungsschutz entsprechend Institute Cargo Clauses (A) verantwortlich. Bei beiden Klauseln steht es den Parteien offen, sich auch auf eine geringere bzw. höhere Deckungshöhe der Versicherung zu einigen.
Konnossemente mit An-Bord-Vermerk und der Incoterms Klausel FCA
Für FCA wurde eine neue Option vorgesehen. Die Vertragsparteien können mit dieser vereinbaren, dass gemäß FCA an einem Containerterminal geliefert wird. Der Käufer weist in diesem Fall dann seinen Transporteur an, dem Verkäufer eine „Bill of Lading“ zu übergeben. Damit kann der Verkäufer der Bank diese „Bill of Lading“ zukommen lassen und so die Zahlung aus dem Dokumentenakkreditiv erhalten. Diese neue Variante bei der FCA-Klausel ist eine zusätzliche, optionale Wahlmöglichkeit. Sie ist aber oft erforderlich, da in vielen Ländern Käufer sowie Banken noch eine „On board Bill of Lading“ vorschreiben.
Die neuen Incoterms 2020 treten ab dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die Incoterms 2010 können weiterhin verwendet werden; jedoch sollte dann unbedingt die Nennung der geltenden Fassung, z.B. EXW Incoterms 2010, festgehalten werden.