EU leitet Verfahren ein – Deutschlands Mindestlohn für Lkw-Fahrer in der Kritik
Der Mindestlohn von 8,50 Euro ist seit Jahresbeginn auch für ausländische Lkw-Fahrer auf der Durchreise durch Deutschland gesetzlich verankert. Jetzt hat die EU diesbezüglich ein Verfahren eingeleitet. Sie kritisiert dieses Vorgehen und sieht in der Einführung des Mindestlohns für ausländische Fahrer eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Die EU-Kommission hat am Dienstag 19. Mai 2015 ein Verfahren gegen Deutschland aufgrund einer vermeintlichen EU-Vertragsverletzung eingeleitet. Mit der Anwendung des Mindestlohns von 8,50 Euro auf alle, deutsches Gebiet berührende Verkehrsleistungen würde die Dienstleistungsfreiheit sowie der freie Warenverkehr unverhältnismäßig eingeschränkt werden, so die Brüsseler Behörde. Generell würde sie die Mindestlohneinführung zwar unterstützen, in dem die Vorschriften auf grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und den Transitverkehr angewandt werden, würde allerdings ein zu hoher Verwaltungsaufwand entstehen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende Januar bereits angeordnet den Mindestlohn im Transitverkehr zunächst nicht zu überprüfen, nachdem sich mehrere EU-Staaten beschwert hatten.
Zwei Monate hat die Bundesregierung nun Zeit auf die Mitteilung der EU zu reagieren. Läuft die Frist ab, könnte die EU weiterführende Maßnahmen ergreifen und Deutschland beim Europäischen Gerichtshof anklagen.
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