10 Millionen Euro Förderung für umweltfreundliche Lkw
Das Bundesverkehrsministerium will umweltfreundliche Lastkraftwagen mit zehn Millionen Euro jährlich fördern. Das wurde am 4. Juni 2018 mitgeteilt. Gefördert werden Lkws und Sattelzugmaschinen mit Elektroantrieb, Flüssiggasantrieb (LNG) und Erdgasantrieb (CNG). Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hält die Fördersumme für zu gering.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will mit der Richtlinie die Anaschaffung von erdgas- und flüssiggasbetriebenen Lkws und Sattelzugmaschinen unterstützen. Gleiches gilt für Elektrofahrzeuge, darunter Modelle mit Brennstoffzellen und Batterie. Förderfähig sind Lkws im Güterverkehr mit Minimum 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Antriebsart ab. Für CNG-Fahrzeuge werden pauschal 8.000 Euro, für LNG-Lkws sowie E-Fahrzeuge bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 12.000 Euro veranschlagt. Elektrisch betriebene Lkws und Sattelzugmaschinen ab 12 Tonnen werden mit 40.000 Euro bezuschusst. Die Förderung ist pro Unternehmen auf 500.000 Euro beschränkt. Die Förderperiode wurde auf Ende 2020 begrenzt.
Erwartungen der Branche
Die Förderrichtlinie für CO2-arme Lkws wurde in der Branche seit Längerem erwartet. Der erste Entwurf des Bundesverkehrsministeriums lag im Februar 2017 vor. Versprochen wurde die Veröffentlichung durch Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) bereits im Sommer des vergangenen Jahres. Obwohl sich der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) zunächst positiv zur Veröffentlichung vor wenigen Tagen äußerte, beurteilt der Verband die Fördersumme als unzureichend. Zehn Millionen Euro im Jahr seien zu wenig. Dirk Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des BGL: „Eine Aufstockung der Mittel erscheint dringend notwendig.“
DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster: „Die Förderzuschüsse von bis zu 12.000 Euro für gasbetriebene und bis zu 40.000 Euro für elektrisch betriebene Fahrzeuge über 7,5 Tonnen können zumindest dazu beitragen, dass sich die Branche aus ihrer Abhängigkeit vom Diesel lösen kann.“ Die Zuschüsse könnten vor allem Speditionen entlasten, welche mit Nutzfahrzeugen über 7,5 t zur Versorgung urbaner Ballungsräume und Innenstädte beitragen und unter den nicht enden wollenden Dieseldiskussionen sowie Fahrverbotsregelungen leiden. Zukunftssicheres Planen sei für sie derzeit kaum möglich.
Grünen-Bundestagsfraktion und BDI sind sich einig
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Stephan Kühn äußerte sich hingegen kritisch: “Wer umweltfreundliche Antriebe im Straßengüterverkehr fördern möchte, kann nicht nur Elektro-Lkw von der Maut befreien, sondern muss dann auch mit Flüssigerdgas betriebene Fahrzeuge entlasten.“ Dem Politiker zufolge, sei es nicht ausreichend lediglich die Anschaffung von LNG-Fahrzeugen zu fördern, während bei der Maut jegliche Anreize fehlen. Kühn zeigt sich verärgert: “Wo bleibt der technologieoffene Ansatz, der gerne betont wird?“ Der Umstieg auf klimafreundliche Antriebe könne nicht gelingen, wenn klare förderpolitische Rahmenbedingungen fehlen. Sämtliche umweltfreundliche Antriebe müssten konsistent gefördert werden, um die verkehrsbezogenen Klimaziele einzuhalten. Politische Einzelmaßnahmen seien keine Lösung.
Ähnlich die Meinung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Die Wirtschaft Deutschlands sei auf klare Bekenntnisse zur technologieoffenen Unterstützung innovativer Lkws und die politische Verlässlichkeit angewiesen. Die Politik müsse laut stellvertretendem BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch konsequente Anreize für alle CO2-armen sowie energieeffizienten Nutzfahrzeugen geben und hinsichtlich Mautbefreiung sowie Förderung die Gleichbehandlung sämtlicher Technologien gewährleisten.
In Kraft tritt die Richtlinie am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Was aus dem Dokument nicht klar hervorgeht, ist der Beginn der Antragsfrist. „Nach Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gibt die Bewilligungsbehörde mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen auf ihrer Internetseite2 das Datum bekannt, ab dem erstmalig Anträge nach dieser Richtlinie gestellt werden können“, so der Hinweis.