Wie berechnet man den Nettolohn richtig?
Nettolohn berechnen leicht gemacht:
Mit einem neuen Job gehen nicht nur neue Herausforderungen einher, auch das Gehalt ist in der Regel anders. Achtung: Die in Gehaltsverhandlungen besprochenen Beträge sind nicht die Summe, die am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers landet. Doch mit Hilfe einer einfachen Formel lässt sich schnell herausfinden, mit welchem Nettogehalt man rechnen kann. Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, findet in diesem das ausgehandelte Gehalt. Von diesem Betrag sollte man sich jedoch nicht täuschen lassen, denn dabei handelt es sich um das Bruttogehalt. Was später aber wirklich auf dem eigenen Konto landet, ist das Nettogehalt. Wenn mehrere Jobangebote winken, macht es also durchaus Sinn, vom Bruttogehalt den Nettolohn zu berechnen. Auch wenn man sich weiterbilden und Karriere in der Logistik machen möchte, sollte man den Unterschied zwischen Brutto und Netto kennen. Wann spricht man vom Nettogehalt? Der im Arbeitsvertrag stehende Bruttolohn ist der Betrag, den ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter tatsächlich ausgibt. Steuern und Sozialabgaben ist es geschuldet, dass nicht alles davon auf dem Girokonto des Mitarbeiters landet. Vom Bruttolohn werden folgende Posten abgezogen:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenzugehörigkeit
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Nicht nur die Wahl von Job und Arbeitgeber hat Einfluss auf den Nettolohn. Mit der Wahl der Steuerklasse und dank möglicher Freibeträge lässt sich die Höhe der Lohnsteuer durchaus beeinflussen. Mit dieser Formel lässt sich der Nettolohn berechnen Im Vorfeld lässt sich schwer sagen, wie viel Netto vom Brutto bleibt, denn die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Höhe der Steuern hängen maßgeblich vom Bruttolohn ab. Um das Netto vom Brutto berechnen zu können, gibt es im Internet deshalb so genannte Gehaltsrechner. Indem man einige relevante Daten in die Suchmaske eingibt, erfährt man, wie hoch der Nettolohn ausfällt. Wichtig ist, einen aktuellen Gehaltsrechner zu verwenden, da sich zum Beispiel Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge und der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ändern können. Mit folgendem Schema lässt sich auch selbst berechnen, wie das Nettogehalt aussieht:
Gesamtbrutto =
|
---|
Bruttoentgelt |
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers |
+ Sachbezüge/geldwerter Vorteil |
+ Zuschläge und Zulagen |
+ Pauschal versteuerte Lohnbestandteile |
Nettoentgelt=
|
---|
Gesamtbrutto |
– Lohnsteuer |
– ggf. Kirchensteuer |
– Solidaritätszuschlag |
– Arbeitnehmeranteil gesetzliche Krankenversicherung |
– Arbeitnehmeranteil gesetzliche Pflegeversicherung |
– Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung |
– Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung |
Auszahlung=
|
---|
Nettogehalt |
+ ggf. Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-/Pflegeversicherun |
– Überweisung der vermögenswirksamen Geldanlage (z.B. Bausparvertrag) |
– Sachbezüge/geldwerter Vorteil |
+ ggf. Reisekosten (steuer- und beitragsfrei) |
Grob lässt sich sagen: Das Nettogehalt entspricht etwa 60 % des Bruttogehalts in besser bezahlten Berufen, mit etwa 70 % kann man in Jobs mit niedrigem Einkommen rechnen. Umgekehrt gilt: Möchte man einen Nettolohn von 2.000 Euro haben, sollte man das 1,3 bis 1,4 fache des Nettogehalts als Bruttogehalt ansetzen. Nicht unterschätzen: Die Wahl der Lohnsteuerklasse Wer mehr Netto vom Brutto möchte, kann dies über eine Änderung der Lohnsteuerklasse erreichen. Die niedrigste Lohnsteuer wird bei Steuerklasse 3 fällig. Allerdings müssen für den Wechsel in eine bestimmte Lohnsteuerklasse Voraussetzungen erfüllt werden. Für Lohnsteuerklasse 3 muss man zum Beispiel verheiratet sein.
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