Geschäftsadressen für Selbstständige – Welche Möglichkeiten gibt es?
Erfolgreich durchstarten: Geschäftsadressen für Selbstständige
Wer sich in der Logistikbranche selbständig machen und ein eigenes Transportunternehmen gründen möchte, braucht dafür ein gewisses Startkapital sowie unternehmerisches Know-how. Außerdem steht man dann in der Pflicht, sich um eine Geschäftsadresse zu kümmern.
Der Weg in die Selbständigkeit
Insbesondere vor dem Fokus des stetig ansteigenden E-Commerce nimmt die Bedeutung der Transport- und Logistikbranche immer weiter zu. Die Idee, sich hier selbständig zu machen, sollte dennoch gut durchdacht sein. Sind lediglich überschaubare finanzielle Mittel vorhanden, sollte man zunächst testen, ob die Selbständigkeit in der Logistik und Transportbranche überhaupt etwas für einen ist. Möglich ist dies indem man mit Kleintransporten einsteigt. Oder man probiert sich erst mal als selbständiger Fahrer bei Kurier-, Express- und Paketdiensten aus.
Sobald es ernst wird und eine Existenzgründung ansteht, müssen rechtliche Fragen geklärt werden. Welche das genau sind, kann man bei so genannten Gründungsberatern erfahren. Tipps und Ratschläge bei der Gründungsberatung holen kann man sich aber auch bei Existenzgründerseminaren der Bundesagenturen für Arbeit, der Beruflichen Fortbildungszentren oder der Industrie- und Handelskammern.
Darum ist eine eigene Geschäftsadresse wichtig
Sobald der Start mit dem eigenen Unternehmen geglückt ist, braucht man ein Büro. Bei den meisten Neuunternehmern ist das Budget jedoch begrenzt. Was man jedoch trotzdem braucht, ist eine Geschäftsadresse im Logistik- und Transportbereich. Dafür muss man nicht extra teure Räumlichkeiten anmieten und sich um die Einstellung einer Sekretärin bemühen. Sofern möglich, kann die hauptsächliche Planung aus dem Homeoffice heraus erfolgen. Und wofür braucht man dann eine Geschäftsadresse als selbständiger im Logistik oder in der Transportbranche?
Spätestens dann, wenn man Marketing auf einer Messe betreibt und aktiv seine Dienstleistungen anbietet, sollte man eine eigens für diese berufliche Tätigkeit zuständige Geschäftsadresse besitzen. Diese muss auch im Impressum der eigenen Webseite angegeben werden. Weil es eine Impressumpflicht gibt, gäbe es sonst nur die Option, seine Privatadresse anzugeben – und wer möchte schon morgens aus dem Bett geklingelt werden, wenn ein Kunde oder Geschäftspartner vor der Tür steht?
Neben der Wahrung der Privatsphäre trägt eine Geschäftsadresse auch zu einem professionellen Auftritt bei. Geschäftspartner oder Kunden werfen nur zu gerne einen Blick auf die im Impressum angegebene Adresse. Immerhin gibt jene Aufschluss über das Standing der Firma. Darüber hinaus gilt bei Gründung eines Gewerbes, dass der Gewerbebetrieb in keinem Wohngebiet liegen darf. Deshalb sollte man auch hier eine Geschäftsadresse mieten.
Diese drei Möglichkeiten gibt es:
Mittlerweile lässt sich in jedem größeren Ort eine Geschäftsadresse mieten, wobei folgende Optionen zur Wahl stehen:
• Coworking-Space bzw. Business-Center
• klassisches Büro
• virtuelles Büro als Geschäftsadresse
Eine Geschäftsadresse anzumieten ist legal. Vor Ort befinden sich in der Regel Mitarbeiter, welche für die Sortierung und Weiterleitung der eingetroffenen Post zuständig sind. Außerdem betreibt der Mieter der Geschäftsadresse ein aktives wirtschaftliches Geschäft – wodurch sich dieses grundlegend vom illegalen Modell einer Briefkastenfirma unterscheidet.
Das ist bei einer gemieteten Geschäftsadresse wichtig
Eine Geschäftsadresse zu mieten, bedeutet meist Kosten im zweistelligen Euro-Bereich. Zusätzliche Services wie das Weiterleiten oder Scannen von Post kosten extra. Und auch die Lage der Geschäftsadresse entscheidet über den Preis. Grundsätzlich sollte die Geschäftsadresse jedoch an einem seriösen Ort sein. Anbieter von virtuellen Büros offerieren ihren Kunden in der Regel eine Vielzahl an Services, darunter auch einen Telefonservice.
Weitere interessante Seiten:
237 Aufrufe insgesamt, 0 Heute