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Auslesen digitaler Tachographen leicht gemacht

Flottenmanagement, Fuhrpark, Transport 25.02.2022

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Mit RDL haben Unternehmen jederzeit den vollen Überblick über Fahrer und Fahrzeuge!

Auslesen digitaler Tachographen leicht gemacht

Aufgrund der Tachographenpflicht im Einzugsbereich der EU (Europäische Gemeinschaft) sind Unternehmen der Logistik- und der Transportbranche verpflichtet, Tachographen (Fahrtenschreiber) regelmäßig auszulesen und die Daten in einem Archiv für Fahrtenschreiber zu speichern. Die Folgen eines Versäumnisses dieser Pflicht sind in der Regel hohe Bußgelder.

Das Auslesen per Hand bedeutet für betroffene Unternehmen einen hohen Arbeitsaufwand. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die EU eine Ausweitung der Tachographenpflicht ins Auge gefasst hat. In absehbarer Zukunft sollen auch gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,4 Tonnen mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden.

Die aufwendigen Arbeiten des manuellen Auslesens gehören jetzt der Vergangenheit an. Unternehmen können digitale Tachographen auslesen, und zwar direkt vom Schreibtisch im Büro aus.

 

Was ist ein digitaler Tachograph?

Für Lkw ab 3,5 Tonnen und Fahrzeugen, die mehr als neun Personen befördern, ist die Verwendung sogenannter digitaler Tachographen seit 2006 vorgeschrieben. Komplettiert werden die digitalen Fahrtenschreiber durch sogenannte Fahrerkarten und Unternehmerkarten. Diese besitzen eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren.

Tachographen werden verwendet, um die Lenk– und Ruhezeiten sowie die Geschwindigkeitsdaten von Berufsfahrern in Omnibus und Lkw zu überwachen. Das Unternehmen muss die Daten seiner Flotte alle 90 Tage und die seiner Fahrer alle 28 Tage auslesen und speichern. Die Daten sind ein Jahr lang zu archivieren. Auf Anfrage der Behörden müssen die Daten den verantwortlichen Stellen vorgelegt werden.

 

Der Remote Tacho Download (RDL)

Das Auslesen der Fahrerdaten nimmt eine ganze Menge Zeit in Anspruch. Für ein manuelles Auslesen ist dabei pro Fahrzeug mit einem Zeitaufwand von ca. 20 Minuten zu kalkulieren. Damit geht bei einem größeren Fuhrpark Arbeitszeit verloren, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden kann.

Für das digitale Auslesen der Fahrerdaten nach dem RDL-Verfahren bedarf es nur einer Telematikbox, die im Fahrzeug installiert wird. Darüber hinaus muss ein simpler Kartenleser mit dem PC im Büro verbunden werden. Mit diesem System werden alle relevanten Daten gesetzeskonform und fristgerecht heruntergeladen. Die Technologie leitet die Informationen an ein ISO 27001 zertifiziertes Rechenzentrum weiter, wo sie gespeichert und archiviert werden.


Alle Daten im Blick mit RDL Live

Durch die Live-Funktion des Remote Download sind sowohl Fahrer als auch Fahrzeug immer mit der Einsatzzentrale verbunden. Dieser Modus zeichnet sich durch eine benutzerfreundliche und praxisnahe Menüführung aus und besticht durch eine ausgesprochene Funktionalität. Dies versetzt Disponenten in die erfreuliche Lage, Folgeaufträge innerhalb von Minuten zu planen und die Fahrzeuge optimal einzusetzen.

RDL Live bietet Unternehmen mit Fuhrpark einige weitere Vorteile:

  • Alle Fahrzeuge werden auf einer Karte angezeigt.
  • Eine übersichtliche Auflistung mit vielen Angaben zu Fahrzeugen und Fahrer wird bereitgestellt.
  • Verbleibende Wochenlenkzeiten können in Echtzeit abgerufen werden.
  • Der schnelle Zugriff auf den Webbrowser wird gewährleistet.
  • Eine Echtzeitanzeige der Lenk- und Ruhezeiten ist möglich.
  • Die Arbeitszeiten der Fahrer können ohne großen Aufwand überprüft werden.

 

Ein optimales Tachographen-Management

Die Technologie erlaubt es, dass die Fahrzeuge permanent über ein Trackingsystem mit der Zentrale verbunden sind. Vielfältige, ansonsten zeitaufwendige Arbeitsvorgänge, können

  • Auswertung von Verstößen zur Vermeidung von Bußgeldern
  • Kontrolle der Ablauftermine der Fahrerkarten
  • Einhaltung der Intervalle zur Tachoprüfung
  • gesetzeskonforme Archivierung
  • Report zur Überprüfung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten
  • Kontrolle der Gültigkeit des Führerscheins

 

Digitaler Fahrtenschreiber – Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Fahrpersonalgesetzes

Beim Einsatz von digitalen Fahrtenschreibern stellt jeder Verstoß eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Verstöße durch Unternehmen und Fahrer, die mit dem Einsatz von RDL vermieden werden können:

Ordnungswidrigkeiten von Unternehmen

  • nicht fristgerechte Downloads der relevanten Daten
  • Daten werden nicht gesetzeskonform aufbewahrt
  • Daten werden nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung gestellt
  • Daten werden nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt
  • fehlende Sicherheitskopien und verschwundene Daten

 

Ordnungswidrigkeiten der Fahrer

  • Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
  • fehlerhafte Bedienung der digitalen Kontrollgeräte
  • Nichtherausgabe von Daten zu Kontrollzwecken
  • falsche oder fehlende Eintragungen auf der Fahrerkarte
  • Nichtnutzung des digitalen Fahrtenschreibers

 

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