Das Wichtigste zur Kfz-Steuer
Im Jahr 2021 besaßen 77 % aller deutschen Haushalte ein Auto. Zwangsläufig wird man durch den Besitz eines Kraftfahrzeuges auch mit Kfz-Steuern konfrontiert. Doch was ist das eigentlich? Und von welchen Kriterien hängt der individuelle Steuersatz ab? Im folgenden Artikel werden diese und noch weitere Fragen beantwortet.
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Was ist die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer ist eine Verkehrssteuer, die jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges einmal jährlich zahlen muss. Sie wird auf die Teilhabe am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben und vom Bund verwaltet. Die dadurch entstandenen Steuereinnahmen von rund 9 Milliarden Euro fließen dem Bund als „nicht zweckgebundene Einnahme“ zu und werden zur Deckung der allgemeinen Haushaltsausgaben des Bundes verwendet.
Unter anderem nutzt man sie auch für den Bau und Erhalt des Straßennetzes. Die Pflicht zum Steuerzahlen wird hauptsächlich an die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen geknüpft. So werden die Daten für die anfallende Steuer von einer Zulassungsbehörde ermittelt.
Wie viel kostet mich die Kfz-Steuer?
Wie viel Steuern ein Fahrzeug-Besitzer bezahlen muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren des Fahrzeuges ab und kann nicht verallgemeinert werden. Zunächst ist entscheidend, um welche Art Kraftfahrzeug es sich handelt. Um einen PKW oder LKW? Wichtige weitere Kriterien für die Berechnung der Steuerhöhe sind:
-das Erstzulassungsdatum
-die Antriebsart
-die Größe des Hubraums
-der CO₂-Ausstoß des Fahrzeuges
Kosten für einen PKW
Für alle Personenkraftwagen mit dem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2009 fällt eine CO₂-orientierte Besteuerung an. So werden PKW mit hohem CO₂-Ausstoß stärker besteuert als PKW mit geringem Ausstoß. Für alle PKW, die im Bereich des 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember zugelassen wurden, gilt Folgendes:
-Für einen PKW mit Otto und Wankelmotor gilt ein 2,00 Euro Grundbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum.
-Für einen PKW mit Dieselmotor gelten 9,50 Euro als Grundbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum.
Dazu kommen für beide Motorarten noch 2,00 Euro CO₂-abhängiger Betrag je g/km hinzu.
Für alle PKW mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Januar 2021 gelten 6-stufige Steuersätze, die einen noch größeren Fokus auf den CO₂-Ausstoß setzten. Der anfallende Steuersatz hängt vom CO₂-Prüfwert ab. Die erste Stufe schließt einen CO₂-Prüfwert von 95–115 g/km ein und berechnet dadurch einen Steuersatz von 2,00 Euro je g/km. Besitzt man einen PKW mit einem CO₂-Prüfwert von über 195 g/km, ist man Teil der sechsten und somit höchsten Stufe der Besteuerung. Hier fällt ein Steuersatz von 4,00 Euro je g/km an.
Möchte man seine individuelle Steuerlast berechnen, kann man dies ganz einfach über den KFZ-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums machen.
Kfz-Steuer für Lieferwagen
Die Kfz-Steuer für Lieferwagen ist in erster Linie an das Gesamtgewicht des LKWs gebunden. Dabei werden LKWs über 3,5 Tonnen von Lieferwagen unter 3,5 Tonnen unterschieden. Für alle LKWs, die ein zugelassenes Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besitzen, wird es steuerlich etwas komplizierter. Mit in die Besteuerung fließen für die betroffenen Modell auch die Schadstoffklasse und Geräuschklasse ein. Dabei wird wiederum unter der „Schadstoffklasse S1” und den „Schadstoffklassen S2 – S5” unterschieden, sowie auch unter der „Geräuschklasse G1” und „Weitere Klassen”.
Für die Fahrer eines Geländewagens, Kleinbusses oder Pick-Ups kann es unter Umständen Vorteile bringen, Teil der LKW-Besteuerung zu sein, da sich diese vor allem nach dem Gewicht und weniger nach Emissionskriterien richtet. Um den LKW-Steuersatz bezahlen zu können, muss ein Fahrzeug jedoch einige Kriterien erfüllen:
-Das Fahrzeug muss weniger als 5 Sitzplätze besitzen.
-Es darf die Maximalgeschwindigkeit von 170 km/h nicht übersteigen.
-Die Ladefläche muss größer sein als die Fahrgastzelle.
Gibt es Steuervergünstigungen?
-Für die folgenden Fahrzeuge und Personengruppen gelten steuerliche Vergünstigungen oder Befreiungen:
-Fahrzeug-Besitzer mit Schwerbehinderung bezahlen 50 % weniger oder gar keine Kfz-Steuer.
-Elektroautos zahlen nach Erstzulassung für die nächsten 10 Jahre keine Kfz-Steuer.
-Fahrzeuge, die ausschließlich für eine landwirtschaftliche Nutzung zugelassen sind, sind ebenfalls von der Kfz-Steuer befreit.
Differenzbesteuerung bei Kfz
Für all diejenigen, die Fahrzeuge nicht nur zur persönlichen Nutzung benötigen, sondern damit handeln, sollten noch eine weitere Steuer kennen: Die sogenannte Differenzbesteuerung gilt für den Verkauf von beweglichen Gegenständen und kann somit beim Kfz-Handel angewendet werden. Für umsatzpflichtige, gewerbliche Unternehmer verhindert sie eine doppelte Besteuerung beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges.
Fazit
Die Höhe der anfallenden Kfz-Steuer hängt also von verschiedenen Kriterien ab. Wer Steuern sparen will, sollte sich überlegen, ob eine Investition in ein Elektroauto eine Option ist. Das spart schließlich nicht nur Steuern, sondern ist auch noch besser für den eigenen CO₂-Fußabdruck.
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