VDA positioniert sich stärker pro E-Mobilität
1. APRIL 2020
Art der Meldung: Stellungnahme
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte gefordert, strombasierte synthetische Kraftstoffe auf CO2-Flottengrenzwerte von PKWs anzurechnen. In seiner jüngsten Stellungnahme zur nationalen Wasserstoffstrategie und zur nationalen Umsetzung der Renewable Energy Directive (REDII) der EU ist diese Forderung allerdings nicht mehr enthalten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hält daran allerdings noch fest. In den letzten Jahren wurden Milliardeninvesttionen deutscher Autobauer in batteriebetriebene Fahrzeuge getätigt. Damit sie sich auszahlen, muss batteriebetriebene E-Mobilität ein Erfolg werden. Die neue Position des VDA deutet darauf hin, dass die Automobilindustrie diese technologische Richtung als Zukunftsweg akzeptiert hat.
Relevanz und Bewertung:
Die Stellungnahme setzt vor allem für Unternehmen der Batterieentwicklung sowie für Automotive-Zulieferer ein Zeichen und stellt Erwartungssicherheit her. Das wirkt sich positiv auf zukünftige Investitionen aus und stimuliert den Markt. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Position des VDA, der gut vernetzt ist, auch auf die aktuelle Stimmungslage in Brüssel stützt. Die EU-Kommission kündigte an, die für 2023 vorgesehene Überprüfung der Flottengrenzwerte für Pkw schon auf Juni 2021 vorzuziehen.
Quellen:
VDA Stellungnahme zur nationalen Wasserstoffstrategie am 28.02.20: Link
Energiezukunft.eu am 01.04.20: Link
Schlagworte: eMobilität, Klimaschutzgesetzgebung, Mobilitätswende, Speichertechnologie
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